agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) und unsere schriftliche Auftragsbestätigung gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Herbert Heim GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Andreas Heim, Hans-Stiglitz-Weg 2, 63897 Miltenberg, Tel.: (09371) 3112, Fax: (09371) 80022, Mail: mail@heim-natursteine.de (im Folgenden kurz Heim GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Heim GmbH, die jeweils nur für den betreffenden Einzelteil erfolgt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in allen Teilen. Bei Widersprüchen gehen diese AGB der VOB/B vor. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Muster Muster sind nicht imstande das betreffende Material genau zu charakterisieren. Muster zeigen nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines. In der Natur des Steines liegende Abweichungen, bleiben vorbehalten. Angebote Angebote werden basierend auf der jeweils vorhandenen Kalkulationsgrundlage (Maßangaben, Zeichnungen, Ausführungswünsche, etc.) erstellt. Jede etwaige Änderung der Kalkulationsgrundlage führt eine Änderung des Angebots mit sich. An unsere Angebote (Preise, Lieferfristen) halten wir uns, bis zu 14 Tage nach Abgabe, verbindlich. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Vertragsschluss Bestellungen des Kunden bei Heim GmbH, stellen lediglich ein Angebot an Heim GmbH zum Abschluss eines Vertrags dar. Die Annahme erfolgt durch Heim GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung. Wurde ein konkretes Angebot durch die Heim GmbH erstellt, erfolgt der Vertragsschluss durch Annahme des Kunden. Lieferung Die Heim GmbH liefert, nach Vereinbarung, an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt Alle Preise verstehen sich „ab Werk“ in Euro und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Heim GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware) Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Heim GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Heim GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Heim GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf Dritte übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Heim GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Heim GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Heim GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich alles Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Heim GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht im Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Heim GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Heim GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Heim GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnung, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Materialbeschaffenheit/Umfang Für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Unterschiede in Körnung, Farbe und Gefüge, sowie Flecken, Adern, Schattierungen, Poren, Einsprengungen, offene Stellen usw. sind keine Fehler des Werkstoffes, sondern natürlichen Ursprungs und sind keine Beanstandungsgrundlage. Geringfügige Abweichungen der Maße, bilden ebenfalls keine Beanstandungsgrundlage. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Heim GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Falle der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Haftung Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Heim GmbH nach zwingend gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Heim GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Urheberrecht Es gilt der gesetzliche Urheberrechtschutz. Die von uns gestalteten Entwürfe und in Katalogen/Broschüren dargestellten Denkmalsformen dürfen weder nachgebildet noch zur Nachbildung Dritten zugänglich gemacht, werden. Auch geringe Änderungen in Form und/oder Maßverhältnis sind nicht gestattet. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen Es gelten die Regelungen unter Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. Kosten Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag, der kein Angebot im oben genannten Sinne ist, ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Soll die Leistung gemäß Kostenvoranschlag beauftragt werden, bedarf es ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss und einer Annahme der Heim GmbH durch eine Auftragsbestätigung. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwendet werden können. Ergibt sich während der Reparatur, dass die erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages erfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten, nach Möglichkeit, wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte, produzierte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. Zahlungen Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Heim GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mitwirkungspflichten Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Auftragserfüllung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Heim GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage Die Angaben von Heim GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht vorhersehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Erweitertes Pfandrecht Heim GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht, an dem aufgrund des Vertrages in seinem Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Heim GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Heim GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistungsverpflichtung von Heim GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Miltenberg am Main. Gerichtsstand ist Miltenberg am Main Schriftform Es gelten die schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht, es sei denn die Heim GmbH erklärt sich einverstanden. Datenschutz Der Kunde wird gemäß § 33 Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung, insbesondere auch der Rechnungsstellung gespeichert und verarbeitet werden. Geltendes Recht Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Teilwirksamkeit Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bewirkt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung Stand 02/2020
Herbert Heim GmbH | Hans-Stiglitz-Weg 2 | 63897 Miltenberg | Tel. (09371) 3112 | mail@heim-natursteine.de | Impressum | AGB | Datenschutz
Herbert Heim GmbH Hans-Stiglitz-Weg 2 63897 Miltenberg  Tel. (09371) 3112 mail@heim-natursteine.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) und unsere schriftliche Auftragsbestätigung gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Herbert Heim GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Andreas Heim, Hans- Stiglitz-Weg 2, 63897 Miltenberg, Tel.: (09371) 3112, Fax: (09371) 80022, Mail: mail@heim-natursteine.de (im Folgenden kurz Heim GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Heim GmbH, die jeweils nur für den betreffenden Einzelteil erfolgt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in allen Teilen. Bei Widersprüchen gehen diese AGB der VOB/B vor. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Muster Muster sind nicht imstande das betreffende Material genau zu charakterisieren. Muster zeigen nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines. In der Natur des Steines liegende Abweichungen, bleiben vorbehalten. Angebote Angebote werden basierend auf der jeweils vorhandenen Kalkulationsgrundlage (Maßangaben, Zeichnungen, Ausführungswünsche, etc.) erstellt. Jede etwaige Änderung der Kalkulationsgrundlage führt eine Änderung des Angebots mit sich. An unsere Angebote (Preise, Lieferfristen) halten wir uns, bis zu 14 Tage nach Abgabe, verbindlich. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Vertragsschluss Bestellungen des Kunden bei Heim GmbH, stellen lediglich ein Angebot an Heim GmbH zum Abschluss eines Vertrags dar. Die Annahme erfolgt durch Heim GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung. Wurde ein konkretes Angebot durch die Heim GmbH erstellt, erfolgt der Vertragsschluss durch Annahme des Kunden. Lieferung Die Heim GmbH liefert, nach Vereinbarung, an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt Alle Preise verstehen sich „ab Werk“ in Euro und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Heim GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware) Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Heim GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Heim GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Heim GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf Dritte übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Heim GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Heim GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Heim GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich alles Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Heim GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht im Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Heim GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Heim GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Heim GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnung, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Materialbeschaffenheit/Umfang Für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Unterschiede in Körnung, Farbe und Gefüge, sowie Flecken, Adern, Schattierungen, Poren, Einsprengungen, offene Stellen usw. sind keine Fehler des Werkstoffes, sondern natürlichen Ursprungs und sind keine Beanstandungsgrundlage. Geringfügige Abweichungen der Maße, bilden ebenfalls keine Beanstandungsgrundlage. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Heim GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Falle der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Haftung Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Heim GmbH nach zwingend gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Heim GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Urheberrecht Es gilt der gesetzliche Urheberrechtschutz. Die von uns gestalteten Entwürfe und in Katalogen/Broschüren dargestellten Denkmalsformen dürfen weder nachgebildet noch zur Nachbildung Dritten zugänglich gemacht, werden. Auch geringe Änderungen in Form und/oder Maßverhältnis sind nicht gestattet. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen Es gelten die Regelungen unter Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. Kosten Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag, der kein Angebot im oben genannten Sinne ist, ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Soll die Leistung gemäß Kostenvoranschlag beauftragt werden, bedarf es ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss und einer Annahme der Heim GmbH durch eine Auftragsbestätigung. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwendet werden können. Ergibt sich während der Reparatur, dass die erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages erfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten, nach Möglichkeit, wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte, produzierte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. Zahlungen Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Heim GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mitwirkungspflichten Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Auftragserfüllung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Heim GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage Die Angaben von Heim GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht vorhersehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Erweitertes Pfandrecht Heim GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht, an dem aufgrund des Vertrages in seinem Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Heim GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Heim GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistungsverpflichtung von Heim GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Miltenberg am Main. Gerichtsstand ist Miltenberg am Main Schriftform Es gelten die schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht, es sei denn die Heim GmbH erklärt sich einverstanden. Datenschutz Der Kunde wird gemäß § 33 Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung, insbesondere auch der Rechnungsstellung gespeichert und verarbeitet werden. Geltendes Recht Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Teilwirksamkeit Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bewirkt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung Stand 02/2020
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